Kosten & Erstattung

 

Die entstehenden Kosten berechne ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufelandverzeichnis.

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten in der Regel nur anteilig - bitte informieren Sie sich daher bei Ihrer Versicherung.  

 

Nach der Sitzung  geht Ihnen eine Rechnung zu, welche Sie dann bitte, innerhalb von 14 Tagen überweisen.

Ich weise darauf hin, dass meine Behandlungskosten unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch Ihre Krankenversicherung von Ihnen in Vorleistung zu begleichen sind.

 

Selbstzahler/Gesetzliche Krankenkassen

Als Selbstzahler rechnen Sie bitte mit einem Betrag von 110 €.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen leider nicht. Allerdings besteht für gesetzlich versicherte Patienten  die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen und die Heilpraktikerrechnungen sowie die ausgestellten Rezepte als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

 

Hinweis

Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühestmöglich, spätestens 24 Stunden telefonisch  vorher abzusagen. 

 

Für Vorbereitung und Behandlung reserviere ich ausreichend Zeit für Sie, daher behalte ich mir vor, bei unentschuldigtem Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 45,- Euro in Rechnung zu stellen.

 

Meine Leistungen sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.